Vertreterversammlung
Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von Vertretern der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt.
Digitale Unterlagen zur Vertreterversammlung
Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von Vertretern der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt.
Die Aufgaben der Vertreterversammlung ergeben sich aus Gesetz und Satzung. Die Vertreterversammlung ist in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres durchzuführen.
Im Mitgliedernetzwerk werden Unterlagen zur Vertreterversammlung digital bereitgestellt.