Das Mitgliedernetzwerk: Zentraler Ort für Informationen und Zugang zur Wahl
Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von Vertretern der Mitglieder in der alle vier Jahre zu wählenden Vertreterversammlung ausgeübt. Das Amt der derzeitigen Vertreter endet am 30. April 2024. Die Wahlen für die Amtsperiode vom 01. Mai 2024 bis zum 30. April 2028 sind vom 01. Oktober 2023 bis zum 30. April 2024 durchzuführen.
Die Durchführung der Wahl und ihre Vorbereitung obliegen einem Wahlausschuss, der aus neun ordentlichen Mitgliedern und einem Notar besteht. Die Amtsdauer des Wahlausschusses beträgt vier Jahre und beginnt am 01. Juli 2023. Drei Mitglieder des Wahlausschusses sowie der Notar werden vom Vorstand, vier Mitglieder vom Vertreterrat berufen. Je ein weiteres Mitglied entsenden Vorstand und Aufsichtsrat getrennt aus ihren Reihen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen den nachhaltigen Weg der Online-Wahl zu gehen. Geändert hat sich dabei lediglich die Form der Stimmabgabe.