Nutzungsbedingungen

  1. Gegenstand

Die DATEV eG, Paumgartner Str. 6 – 14, 90429 Nürnberg, (nachfolgend: „DATEV“) stellt ihren Vertretern unter der URL www.mitgliedernetzwerk.de/datevonlinewahl ein Online-Portal unter dem Namen „Mitgliedernetzwerk“ (nachfolgend: „Portal“) zur Verfügung. Das Portal bietet den Mitgliedern der Genossenschaft die Möglichkeit

(2) Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen DATEV und den Nutzern des Portals. Andere Vereinbarungen zwischen DATEV und den Nutzern des Portals bleiben von den Nutzungsbedingungen unberührt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

(3) „Nutzer“ sind alle Personen, die sich nach erfolgreicher Authentifizierung und Registrierung im Portal angemeldet haben.

(4) Das Portal bietet den Absprungpunkt in das Angebot eines Dritten (nachfolgend "Drittangebote"). Diese ist die POLYAS GmbH bzgl. der Wahlplattform. Es gelten hierfür zusätzlich die Nutzungsbedingungen des entsprechenden Drittangebots.

(5) DATEV behält sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit durch weitere Bedingungen zu ergänzen, zu modifizieren oder zu ersetzen und die weitere Nutzung des Portals von der Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen abhängig zu machen, soweit:

            (a) die Nutzer durch die Änderung nicht schlechter gestellt werden, oder

            (b) hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages (z.B. Art und Umfang der vereinbarten Rechte und Pflichten) nicht berührt werden und diese Änderung zur Anpassung an Entwicklungen, insbesondere technische, rechtliche oder regulatorische Veränderungen, erforderlich ist, welche bei Abschluss des Vertrages nicht sicher vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages merklich stören würde, oder

            (c) soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist; dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzgebung ändert und hierdurch beispielsweise einzelne Klauseln dieser Nutzungsbedingungen unwirksam werden. In diesem Fall wird eine unwirksame Regelung durch eine dem Sinne nach vergleichbare, rechtlich wirksame Regelung ersetzt.

         2. Anmeldung, Authentifizierung und Registrierung

(1) Zugang zum Portal haben nur Nutzer, die sich erfolgreich angemeldet haben. Für die Erstanmeldung ist ein Authentifizierungs- und Registrierungsprozess erforderlich. Bei Aufruf des Portals wird der Nutzer zunächst auf den offenen Bereich des Portals geleitet. Neben einem Button „Zur Registrierung“ befinden sich hier ein Beschreibungstext zum Portal, der dem Nutzer die wesentlichen Merkmale und Mehrwerte der Plattform aufzeigt, sowie ein Login-Feld mit Mitgliedsnummer und Anmeldekennwort für Nutzer, die bereits registriert sind.

(2) Nach erfolgreicher Erstanmeldung und Authentifizierung wird der Nutzer auf eine weitere Seite geleitet, wo zum Zwecke der Registrierung für das Portal weitere Angaben gemacht werden müssen oder – im Falle von als „freiwillig“ gekennzeichneten Datenfeldern – gemacht werden können.

(3) Mehrfachregistrierungen von Nutzern sowie eine Nutzung über Dritte sind nicht gestattet.

(4) Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind korrekt und (soweit es sich um Pflichtangaben handelt) vollständig anzugeben.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, die im Rahmen des Registrierungsprozesses und der Portalnutzung angegebenen Daten aktuell zu halten. Tritt während der Laufzeit dieses Portalnutzungsvertrags eine Änderung der vom Nutzer angegebenen Daten ein, so hat der Nutzer die entsprechenden Angaben in den Nutzereinstellungen unverzüglich zu korrigieren. Können die Angaben in den Nutzereinstellungen nicht geändert werden, ist der Nutzer verpflichtet, DATEV die geänderten Daten in Textform mitzuteilen.

(6) DATEV kann den Zugang eines Nutzers vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat oder wenn DATEV ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird DATEV die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.

(7) Hinsichtlich der im Rahmen des Portals erfolgenden Datenverarbeitung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

       3. Beschreibung der Dienstleistung

(1) DATEV bietet den Nutzern Funktionen, Inhalte und Informationen rund um die Online-Wahl zur Vertreterversammlung 2024 - 2028. Der Nutzer kann diese in dem bereitgestellten Umfang nutzen.

(2) Art und Umfang der für den Nutzer im Rahmen des Portals verfügbaren Funktionen liegt im alleinigen Ermessen der DATEV. DATEV steht es frei, weitere Funktionen zur Verfügung zu stellen und bestehende Funktionen wieder zu deaktivieren.

(3) Bestimmte Funktionen sind in der Voreinstellung des Portals deaktiviert und müssen vom jeweiligen Nutzer aktiviert werden (etwa über ein Dialogfenster, einen Button, einen graphischen Regelschieber oder eine vergleichbare Ausgestaltung), bevor sie genutzt werden können. Nach Aktivierung durch den Nutzer ist die Funktion im Leistungsumfang des Portals enthalten und Teil des Portalnutzungsvertrages. 

(4) DATEV stellt dieses Portal nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen und nur im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Soweit diese Nutzungsbedingungen Sonderregelungen für bestimmte Funktionen des Portals enthalten, gelten diese ausschließlich für die betreffende Funktion und nur für solche Nutzer, denen gegenüber diese Funktion von DATEV bereitgestellt wird.

  1. Bleibt frei.
  2. Bleibt frei.

       4. Umfang der erlaubten Nutzung, besondere Sorgfaltspflichten und Überwachung der Nutzungsaktivitäten

(1) Die Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf den Zugang zum Portal sowie auf die Nutzung der jeweils verfügbaren Funktionen im Rahmen der Regelungen dieser Portalnutzungsbedingungen.

(2) DATEV weist darauf hin, dass die Nutzungsaktivitäten im gesetzlich zulässigen Umfang überwacht werden können. Dies beinhaltet ggf. auch die Protokollierung von IP-Verbindungsdaten sowie deren Auswertungen bei einem konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen diese Portalnutzungsbedingungen und/oder bei einem konkreten Verdacht einer sonstigen rechtswidrigen Handlung oder Straftat.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, das Portal nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen zu nutzen.

(4) Bleibt frei.

(5) Der Nutzer verwendet im üblichen Umfang und nach dem Stand der Technik Firewalls, Virenschutzprogramme und vergleichbare Schutzmechanismen, um im zumutbaren Maße sicherzustellen, dass sich auf seinen Geräten keine Schadsoftware (z.B. Computerviren, Trojaner etc.) befindet, die zu Schäden oder Beeinträchtigungen der Hard- oder Software der DATEV oder von anderen Nutzern führen kann, und er keine Inhalte versendet oder solche einstellt, die Computerviren oder andere schädliche Dateien enthalten. Entsprechendes gilt bzgl. einer vom Nutzer ggf. verwendeten Fremdsoftware einschließlich besonderer Verschlüsselungssoftware.

(6) Bleibt frei.

(7) Vom Nutzer werden keine Teile des Portals bzw. dessen Inhalte kopiert, reproduziert, ausgelesen („screen scrapping“), gespeichert, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder auf andere Weise genutzt.

(8) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Anmeldedaten geheim zu halten. Er trifft die erforderlichen Vorkehrungen, um den Zugriff unbefugter Dritter auf die Anmeldedaten zu unterbinden. Er hat DATEV unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Login-Daten von Dritten missbraucht werden.

(9) Der Nutzer darf Inhalte des Quellcodes weder kopieren, weiterverkaufen, verleihen noch an unbefugte Dritte weitergeben. Der Quellcode darf nicht zurückentwickelt, dekompiliert, zerlegt oder in andere nutzbare Form manipuliert werden.

(10) Im Portal eingesetzte Technologien, insbesondere sicherheitsbezogene Anwendungen und passwortgeschützte Bereiche, werden vom Nutzer nicht deaktiviert oder anderweitig umgangen und es wird nicht versucht, selbst oder durch Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von DATEV oder einem Dritten im Auftrag der DATEV betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze der DATEV oder eines beauftragten Dritten unbefugt einzudringen.

(11) Der Nutzer manipuliert das Portal und dessen Funktionalität nicht durch Nutzung eines Skripts, eines anderen automatisierten Prozesses oder auf andere Weise.

       5. Verfügbarkeit des Portals

(1) Der Anspruch auf Nutzung des Portals und seiner Funktionen besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der DATEV. DATEV bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Portals und seiner Funktionen. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

(2) DATEV kann ihre Leistungen zeitweilig beschränken, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit und Integrität der technischen Einrichtungen zu gewährleisten oder technische Maßnahmen durchzuführen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Dienstleistungen dienen oder im Falle des Eintritts unvorhersehbarer technischer Störungen wie insbesondere bei der Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- oder Softwarefehlern oder technischen Problemen in der Datenleitung. Ein Anspruch auf Nutzung des Portals besteht in solchen Fällen nicht. DATEV wird alle zumutbaren Schritte ergreifen, um die Verfügbarkeit des Portals wiederherzustellen.

(3) DATEV ist nicht für die Bereitstellung der zum Zugang zum Portal erforderlichen Internetverbindung verantwortlich. Hierfür gelten die vom Nutzer mit einem diese Dienste anbietenden Unternehmen vereinbarten vertraglichen Bedingungen. Für die Beschaffung und Bereithaltung der für den Internetzugang geeigneten Hard- und Software ist der Nutzer auf eigene Kosten verantwortlich.

       6. Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter, Datenverwendung

(1) Die auf dem Portal verfügbaren Inhalte stammen einerseits von DATEV und andererseits von Nutzern des Portals und sonstigen Dritten („Drittinhalte“). DATEV führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keine Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität von Drittinhalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck, auch, soweit es sich um Drittinhalte auf verlinkten externen Webseiten handelt.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zu beachten sowie die im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen und gespeicherten Daten gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu sichern. 

      7. Haftung der DATEV

(1) DATEV haftet aus diesem Vertrag nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“), und nur für den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) sowie Garantieübernahmen.

(2) DATEV haftet nicht, wenn die einen Anspruch gegen sie begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das DATEV keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder von DATEV auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

(3) DATEV haftet ferner nicht für Ausfälle oder Störungen in der außerhalb des Verantwortungsbereichs von DATEV liegenden technischen Infrastruktur (höhere Gewalt).

(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

(5) Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, von den im Rahmen des Dienstes übermittelten Inhalten erforderlichenfalls Sicherungskopien anzufertigen. DATEV haftet nicht für Schäden aufgrund von Datenverlusten, die bei Beachtung der vorstehenden Pflicht nicht eingetreten wären.

         8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Der Portalnutzungsvertrag einschließlich dieser Portalnutzungsbedingungen unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle aus dem Portalnutzungsvertrag und diesen Nutzungsbedingungen entstehenden Streitigkeiten zwischen DATEV und dem Nutzer ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, Nürnberg.

(3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Portalnutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Vertragspartner die Angelegenheit bedacht.

Stand: Juli 2023

Nutzungsbedingungen zur Selbstpräsentation nominierter Personen im Mitgliedernetzwerk für die Wahl zur Vertreterversammlung 2024 -2028

Präambel

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen des Mitgliedernetzwerks und regeln die Rahmenbedingungen zur Einreichung der Selbstpräsentation der Nominierten im Wahlverfahren zur Vertreterversammlung 2024 - 2028.

Wahlberechtigte sind alle DATEV-Mitglieder im Sinne des § 26 DATEV-Satzung.

Nominierte sind alle Wahlberechtigten, die gemäß Ziff. 8 und 9 der Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung mindestens 10 Nominierungsstimmen erhalten haben und ihrer Nominierung zugestimmt haben.

Die Selbstpräsentation ermöglicht es Nominierten, sich den Wahlberechtigten vor dem Wahlgang zu präsentieren und bekannt zu machen.

1.Teilnahme an der Selbstpräsentation

Die Teilnahme an der Selbstpräsentation ist nur Nominierten gestattet. Die Teilnahme an der Selbstpräsentation ist freiwillig; dies gilt auch für die Beantwortung einzelner Fragen. Um die Selbstpräsentation einreichen zu können, ist es erforderlich, dass diese Nutzungsbedingungen vom Nominierten akzeptiert werden. Freiwillige Selbstpräsentationen, die nach dem 28.12.2023 24:00 Uhr eingereicht werden, können nicht mehr veröffentlicht werden.

2.Einreichen der Selbstpräsentation

Der Nominierte, der eine Selbstpräsentation einreicht, verpflichtet sich, keine Inhalte zu übermitteln, die

Eingereichte Selbstpräsentationen können nachträglich nicht bearbeitet werden. Zum Löschen der Selbstpräsentation kann sich der Nominierte per E-Mail an: vertreterwahl@service.datev.de

3.Rechte an Inhalten

Der Nominierte gestattet DATEV, die von ihm eingereichte Selbstpräsentation für die Dauer der Wahl zur Vertreterversammlung 2024 – 2028 im Mitgliedernetzwerk kostenfrei für die dort registrierten Wahlberechtigten zu veröffentlichen.

4. Prüfung der Inhalte vor der Veröffentlichung der Selbstpräsentation

DATEV behält sich das Recht vor, eingereichte Selbstpräsentationen zu löschen oder nicht zu veröffentlichen, die nach dem Ermessen von DATEV nicht authentisch sind und/oder die Kommunikations- und Bewertungsprinzipien oder andere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verletzen. Soweit Ermessenspielräume bestehen, wird DATEV die berechtigten Interessen des Nominierten angemessen berücksichtigen. Der Nominierte und der Wahlausschuss werden von DATEV per E-Mail benachrichtigt, wenn die eingereichte Selbstpräsentation nicht veröffentlicht wurde. Der Wahlausschuss und der Nominierte versuchen dann einvernehmlich, eine Lösung zu finden.

5. Veröffentlichung der Selbstpräsentation

Die Selbstpräsentationen können von alle Wahlberechtigten, die im Mitgliedernetzwerk registriert sind, eingesehen werden. Die eingereichten  Selbstpräsentationen werden am 15.01.2024 im Mitgliedernetzwerk veröffentlicht. Selbstpräsentationen ohne Inhalt Die Veröffentlichung erfolgt je Wahlbezirk in alphabetischer Reihenfolge. Die Selbstpräsentationen sind bis zum 30.06.2024 einsehbar. Sie werden anschließend durch DATEV gelöscht.

6. Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg. Für Nichtkaufleute gilt diese Vereinbarung nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: November 2023