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Nutzungsbedingungen

1 Gegenstand

(1) Die Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle (nachfolgend: „Betreiber des VP“) stellt seinen Vertretern und Beiräten unter der URL www.mitgliedernetzwerk.de/voba-eg ein Online-Portal unter dem Namen „Volksbank-Portal“ (nachfolgend: „VP“) zur Verfügung. Das VP bietet den Vertretern und Beiräten über verschiedene Funktionalitäten die Möglichkeit, untereinander zu kommunizieren, sich zu vernetzen und zusammenzuarbeiten.

(2) Diese Portalnutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Betreiber des VP und seinen Vertretern und Beiräten, die das VP nutzen. Andere Verträge zwischen dem Betreiber des VP und seinen Nutzern bleiben von den Portalnutzungsbedingungen unberührt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

(3) „Nutzer“ sind alle Vertreter und Beiräte des Betreibers des VP, die sich nach erfolgreicher Authentifizierung und Registrierung im Volksbank-Portal angemeldet haben.

2 Anmeldung, Authentifizierung und Registrierung

(1) Zugang zum VP haben nur Vertreter und Beiräte des Betreibers des VP, die sich erfolgreich angemeldet haben. Die Anmeldung im VP sowie die Nutzung von dessen Funktionen sind kostenlos. Für die Erstanmeldung ist ein Authentifizierungs- und Registrierungsprozess erforderlich. Bei Aufruf des VP wird der Vertreter bzw. Beirat zunächst auf den offenen Bereich des VP geleitet. Neben einem Button „Zur Registrierung“ befinden sich hier ein Beschreibungstext zum VP, der dem Vertreter bzw. Beirat die wesentlichen Merkmale und Mehrwerte der Plattform aufzeigt, sowie ein Login-Feld mit Nutzername und Anmeldekennwort für Nutzer, die bereits registriert sind.

(2) Nach erfolgreicher Erstanmeldung und Authentifizierung wird der Vertreter bzw. Beirat auf eine weitere Seite geleitet, wo zum Zwecke der Registrierung für das VP weitere Angaben gemacht werden müssen oder – im Falle von als „freiwillig“ gekennzeichneten Datenfeldern – gemacht werden können.

(3) Handelt es sich bei den Vertretern bzw. Beiräten um natürliche Personen, so sind diese ab dem vollendeten 18. Lebensjahr nutzungs- und teilnahmeberechtigt. Vertreter bzw. Beiräte, die dieses Alter noch nicht erreicht haben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mehrfachregistrierungen von Nutzern sowie eine Nutzung über Dritte sind nicht gestattet.

(4) Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind korrekt und (soweit es sich um Pflichtangaben handelt) vollständig anzugeben.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, die im Rahmen des Registrierungsprozesses und der Portalnutzung angegebenen Daten aktuell zu halten. Tritt während der Laufzeit dieses Portalnutzungsvertrags eine Änderung der vom Nutzer angegebenen Daten ein, so hat der Nutzer die entsprechenden Angaben in den Nutzereinstellungen unverzüglich zu korrigieren. Können die Angaben in den Nutzereinstellungen nicht geändert werden, ist der Nutzer verpflichtet, die geänderten Daten dem Betreiber des VP in Textform mitzuteilen.

(6) Der Betreiber des VP kann den Zugang eines Nutzers vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Portalnutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat oder wenn der Betreiber des VP ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Betreiber des VP die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.

3 Beschreibung der Dienstleistung

(1) Der Betreiber des VP bietet den Nutzern Funktionen, Inhalte und Informationen rund um die Vertreter bzw. Beiräte der Volksbank eG Bad Laer-Borgloh-Hilter-Melle. Der Nutzer kann diese in dem bereitgestellten Umfang nutzen. Das VP ist hierzu in einzelne Teilbereiche gegliedert. Dazu gehört neben dem Austausch der Nutzer untereinander etwa die Möglichkeit, an Projekten der Bank aktiv teilzunehmen (Funktion: „Ihre Bank mitgestalten“; Näheres regelt Ziff. 4). Im Rahmen dieser Projekte der Bank können Nutzer Ideen einreichen, diese bewerten und kommentieren sowie über vorgegebene Möglichkeiten abstimmen.

(2) Dem Betreiber des VP steht es frei, weitere Funktionen zur Verfügung zu stellen und wieder zu deaktivieren.

(3) Bestimmte Funktionen sind in der Voreinstellung des VP deaktiviert und müssen vom jeweiligen Nutzer aktiviert werden (etwa über ein Dialogfenster, einen Button, einen graphischen Regelschieber oder eine vergleichbare Ausgestaltung), bevor sie genutzt werden können. Nach Aktivierung durch den Nutzer ist die Funktion im Leistungsumfang des VP enthalten und Teil des Portalnutzungsvertrages. Hinsichtlich der im Rahmen dieser Funktionen erfolgenden Datennutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

(4) Der Betreiber des VP stellt dieses Netzwerk nur nach Maßgabe dieser Portalnutzungsbedingungen und nur im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung.

4 Funktion „Ihre Bank mitgestalten“

(1) Ein Nutzer partizipiert an Projekten der Bank auf dem Volksbank-Portal, indem er mit einem Lösungsvorschlag an der Beantwortung einer Fragestellung teilnimmt oder seine Meinungen, Ideen, Kommentare, Vorschläge, Skizzen, Bilder, Videos oder sonstige Materialien und Beiträge (nachfolgend zusammengefasst „Beiträge“) entsprechend der Aufgabenstellung des Betreibers des VP im Aktionszeitraum des jeweiligen Projektes der Bank auf der jeweiligen „Projekte der Bank“-Seite im Volksbank-Portal abgibt.

(2) Die Eingabe von Beiträgen durch den Nutzer erfolgt durch die Übermittlung von Texten oder Werten über die dafür auf dem Volksbank-Portal vorgesehenen Eingabeelemente sowie durch das Hochladen von Dokumenten in Form von PDF- oder JPG-Dateien oder anderen geeigneten Formaten. Die Möglichkeiten zur Eingabe von Beiträgen können je nach Projekt der Bank variieren.

(3) Die eingereichten Beiträge müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

(4) Die für ein Projekt der Bank eingereichten Beiträge gelten ausschließlich für das jeweilige Projekt.

(5) Der Betreiber des Volksbank-Portals verändert, bewertet oder prüft die Beiträge der Nutzer an Projekte der Bank nicht inhaltlich. Gegebenenfalls kann der Betreiber des Volksbank-Portals jedoch nach freiem Ermessen Beiträge in rein redaktioneller Art und Weise bearbeiten oder löschen. Dies beinhaltet insbesondere auch das Einfügen von Überschriften. Der Nutzer verzichtet auf die Einrede der Entstellung nach § 14 Urhebergesetz (UrhG). Ein Löschen kommt in Betracht, falls die Portalnutzungsbedingungen oder die Voraussetzungen der Projektebeschreibung der Bank nicht eingehalten werden, der Beitrag aus Sicht des Betreiber des VP in Bezug auf die Zielstellung des Projektes der Banks nicht hilfreich erscheint oder falls der Beitrag aus Sicht des Betreibers des Volksbank-Portals nicht die in der Projektebeschreibung der Bank festgelegten Einreichungskriterien erfüllt.

(6) Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung

Der Nutzer willigt darin ein, dass der Betreiber des VP die Beiträge und sonstigen Angaben des Nutzers bei der Teilnahme an Projekten jeweils personenbezogen erhebt, speichert und auswertet.

5 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

(1) Soweit von dem Nutzer bei der Eingabe von Beiträgen nicht ausdrücklich abweichend kenntlich gemacht, bestätigt er mit Eingabe des Beitrags, dass er diesen alleine erstellt hat und er diesen im eigenen Namen einreicht und keine Rechte Dritter bestehen, etwa Urheber-, Marken- und Design-/Geschmacksmusterrechte oder Geschäftskennzeichnungen, Firmeneigentum, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Rechte an und aus der Erfindung, Rechte am eigenen Bild etc., Patentrechte oder Markenrechte. Dies schließt insbesondere auch die Verpflichtung ein, keine Beiträge einzustellen, welche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder ähnliches (einschließlich Know-how) seines Arbeitgebers oder eines Dritten, demgegenüber er diesbezüglich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, verletzt und dass keine Ideen eingereicht werden dürfen, die nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) seinem Arbeitgeber oder aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung diesem oder einem Dritten zustehen oder diesem gemeldet werden müssen.

(2) Soweit durch die Mitwirkung bzw. die Leistung des Nutzers an Projekten der Bank Urheber- , Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte entstehen, räumt der Nutzer dem Betreiber des VP zum Zeitpunkt ihres Entstehens sämtliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten, ausschließlichen Nutzungsrechte an seinen eingereichten Beiträgen zu deren unbeschränkten Verwertung und Nutzung ein. Hiervon umfasst ist insbesondere, aber nicht abschließend, das Recht zur umfassenden Bearbeitung, Weiterentwicklung und Umgestaltung der eingestellten bzw. eingereichten Beiträge des Nutzers (einschließlich der Verbindung mit anderen Beiträgen und Leistungen Dritter sowie mit Produkten/Produktgruppen der Projekte des Bankpartners und sonstiger Dritter) sowie das Recht zur unbeschränkten kommerziellen und nicht-kommerziellen Vermarktung und Auswertung der unbearbeiteten und bearbeiteten Beiträge, insbesondere das Druckrecht, Vervielfältigungsrecht, Verbreitungs- und Distributionsrecht, Archivierungsrecht, Verfilmungsrecht, Merchandisingrecht, das Recht zur Werbung, das Ausstellungsrecht, Vortrags- und Darstellungsrecht, Aufführungsrecht und Vorführrecht, das Recht zur Ausstrahlung/Sendung, zur Wiedergabe sowie das Recht der Zugänglichmachung auf Abruf, etc. Ferner umfasst ist auch das Recht, die Beiträge in jeglicher Form durch den Betreiber des Mitgliedernetzwerkes durch Markenanmeldungen, etc., schützen zu lassen.

(3) Der Nutzer erklärt mit Einreichung seines Beitrages, dass er bisher keine Verfügungen getroffen hat, die der Einräumung eines Nutzungsrechts an dem Beitrag entgegenstehen würden. Diesbezüglich stellt der Nutzer den Betreiber des Volksbank-Portals von allen Ansprüchen Dritter frei.

(4) Der Betreiber des Volksbank-Portals ist berechtigt, die nach dieser Ziff. 6.2 erworbenen Rechte Dritten nach freiem Ermessen vollständig oder teilweise, exklusiv oder nicht-exklusiv einzuräumen, abzutreten und/oder zu belasten.

6 Umfang der erlaubten Nutzung, besondere Sorgfaltspflichten und Überwachung der Nutzungsaktivitäten

(1) Die Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf den Zugang zum VP sowie auf die Nutzung der jeweils verfügbaren Funktionen im Rahmen der Regelungen dieser Portalnutzungsbedingungen.

(2) Der Betreiber des VP weist darauf hin, dass die Nutzungsaktivitäten im gesetzlich zulässigen Umfang überwacht werden können. Dies beinhaltet ggf. auch die Protokollierung von IP-Verbindungsdaten sowie deren Auswertungen bei einem konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen diese Portalnutzungsbedingungen und/oder bei einem konkreten Verdacht einer sonstigen rechtswidrigen Handlung oder Straftat.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, das VP nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen zu nutzen. Insbesondere stellt der Nutzer keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalt ein oder übermittelt oder weist auf solche Informationen hin, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Betreibers des Mitgliedernetzwerkes.

(4) Der Nutzer belästigt keine weiteren Nutzer oder sonstige Personen, er beleidigt oder bedroht nicht und greift nicht in sonstiger Weise in die Privatsphäre der Nutzer oder sonstiger Personen ein oder verletzt deren Ehre.

(5) Der Nutzer verwendet im üblichen Umfang und nach dem Stand der Technik Firewalls, Virenschutzprogramme und vergleichbare Schutzmechanismen um im zumutbaren Maße sicherzustellen, dass sich auf seinen Geräten keine Schadsoftware (z.B. Computerviren, Trojaner etc.) befindet, die zu Schäden oder Beeinträchtigungen der Hard- oder Software des Betreibers des VP oder von anderen Nutzern führen kann, und er keine Inhalte versendet oder solche einstellt, die Computerviren oder andere schädliche Dateien enthalten. Entsprechendes gilt bzgl. einer vom Nutzer ggf. verwendeten Fremdsoftware einschließlich besonderer Verschlüsselungssoftware.

(6) Der Nutzer versendet keine Kettenbriefe, Nachrichten mit Massenmailing-Charakter oder sonstige unaufgeforderte werbliche Nachrichten (Spamming).

(7) Vom Nutzer werden keine Teile des Volksbank-Portals bzw. dessen Inhalte kopiert, reproduziert, ausgelesen („screen scrapping“), gespeichert, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder auf andere Weise genutzt.

(8) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Anmeldedaten geheim zu halten. Er trifft die erforderlichen Vorkehrungen, um den Zugriff unbefugter Dritter auf die Anmeldedaten zu unterbinden. Er hat den Betreiber des VP unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Login-Daten von Dritten missbraucht werden.

(9) Der Nutzer darf Inhalte des Quellcodes weder kopieren, weiterverkaufen, verleihen und an unbefugte Dritte weitergeben. Der Quellcode darf nicht zurückentwickelt, dekompiliert, zerlegt oder in andere nutzbare Form manipuliert werden.

(10) Im VP eingesetzte Technologien, insbesondere sicherheitsbezogene Anwendungen und passwortgeschützte Bereiche, werden vom Nutzer nicht deaktiviert oder anderweitig umgangen und es wird nicht versucht, selbst oder durch Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Betreiber des VP oder einem Dritten im Auftrag des Betreibers des VP betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Betreibers des VP oder eines diesem beauftragten Dritten unbefugt einzudringen.

(11) Der Nutzer manipuliert das VP und dessen Funktionalität nicht durch Nutzung eines Skripts, eines anderen automatisierten Prozesses oder auf andere Weise.

7 Verfügbarkeit des Portals

(1) Der Anspruch auf Nutzung des Portals und seiner Funktionen besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten des Betreibers des VP. Dieser bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Portals und seiner Funktionen. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

(2) Der Betreiber des VP kann seine Leistungen zeitweilig beschränken, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit und Integrität der technischen Einrichtungen zu gewährleisten oder technische Maßnahmen durchzuführen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Dienstleistungen dienen oder im Falle des Eintritts unvorhersehbarer technischer Störungen wie insbesondere bei der Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- oder Softwarefehlern oder technischen Problemen in der Datenleitung. Ein Anspruch auf Nutzung des Portals besteht in solchen Fällen nicht. Der Betreiber des VP wird alle zumutbaren Schritte ergreifen, um die Verfügbarkeit des Portals wiederherzustellen.

8 Laufzeit und Kündigung, Vorzeitige Beendigung von Projekten

(1) Der Portalnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Betreiber des VP kann mit einer Frist von drei Werktagen den Portalnutzungsvertrag ordentlich kündigen und in diesem Zusammenhang den Zugang des Nutzers sperren sowie seine Registrierung löschen. Die gleiche Frist zur ordentlichen Kündigun gilt für den Nutzer.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Jede Kündigung muss in Textform erfolgen.

(4) Für den Fall, dass der Nutzer im Zeitpunkt seiner Kündigung bzw. sofern ihm gegenüber die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, bereits einen Beitrag eingestellt hat, wird dieser im Fall der Beendigung der Vertreter- oder Beiratschaft nicht gelöscht, sondern anonymisiert angezeigt. Der Nutzer verzichtet auf sein Recht auf Namensnennung.

(5) Eine Kündigung der zur Teilnahme am Volksbank-Portal oder jede sonstige Beendigung der Teilnahme an den Projekten der Bank - gleich aus welchem Grund - hat keinen Einfluss auf die Einräumung der aufgeführten Rechte und Gestattungen; diese Rechte verbleiben in jedem Fall beim Betreiber des VP.

(6) Der Betreiber des VP behält sich vor, ein Projekt der Bank zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Ansprüche der Nutzer, insbesondere Schadensersatzansprüche, werden hierdurch nicht begründet.

9 Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter, Datenverwendung

(1) Die auf dem Portal verfügbaren Inhalte stammen einerseits vom Betreiber des VP und andererseits von Nutzern des Portals und sonstigen Dritten („Drittinhalte“). Der Betreiber des VP führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keine Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität von Drittinhalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck, auch, soweit es sich um Drittinhalte auf verlinkten externen Webseiten handelt.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zu beachten sowie die im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen und gespeicherten Daten gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu sichern.

10 Haftung des Betreibers des VP

(1) Der Betreiber des VP haftet aus diesem Vertrag nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“), und nur für den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) sowie Garantieübernahmen.

(2) Der Betreiber des VP haftet nicht, wenn die einen Anspruch gegen ihn begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das der Betreiber des VP keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder von dem Betreiber des VP auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

(3) Der Betreiber des VP haftet ferner nicht für Ausfälle oder Störungen in der außerhalb des Verantwortungsbereichs des Betreibers des VP liegenden technischen Infrastruktur (höhere Gewalt).

(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

11 Änderung der Portalnutzungsbedingungen

(1) Änderungen dieser Portalnutzungsbedingungen werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt („Änderungsmitteilung“) und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, zwei Monate nach der Mitteilung in Kraft. Der Nutzer kann der Änderung innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Zustimmung des Nutzers zu der Änderung der Portalnutzungsbedingungen als erteilt. Der Betreiber des VP wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs gesondert hinweisen.

(2) Das Recht der Vertragsparteien, den Portalnutzungsvertrag in diesem Fall ordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

(3) Ungeachtet einer Änderung gem. Absatz 1 besteht die Möglichkeit, diese Portalnutzungsbedingungen durch ausdrückliche Zustimmung zu ändern.

12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Der Portalnutzungsvertrag einschließlich dieser Portalnutzungsbedingungen unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle aus dem Portalnutzungsvertrag und diesen Portalnutzungsbedingungen entstehenden Streitigkeiten zwischen dem Betreiber des VP und dem Nutzer ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, Osnabrück.

(3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Portalnutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Vertragspartner die Angelegenheit bedacht.